Art der Heizungsanlage |
Gebäudebestand |
Neubau |
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Fördersatz1 |
Fördersatz mit |
Fördersatz1 |
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Solarthermieanlage2 |
30 % |
30 % |
30 % |
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Biomasseanlage oder Wärmepumpeanlage |
35 % |
45 % |
35 % |
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Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride)3 |
35 % |
45 % |
35 % |
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Nachrüstung eines Sekundärbauteils für die Biomasseanlage zur Partikelabscheidung oder Brennwertnutzung4 |
35 % |
35 % |
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Gas-Hybridheizung |
mit erneuerbarer Wärmeerzeugung |
30 %6 |
40 %6 |
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mit späterer Einbindung der erneuerbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready)5 |
20 %7 |
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 30.12.2019.
Anträge können ausschließlich über das elektronische Antragsformular gestellt werden. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
1 Die Fördersätze verstehen sich als Förderhöchstgrenze und beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme.
2 Da die Solarthermieanlage nie allein die gesamte Heizlast eines Gebäudes tragen kann, wird hier keine Austauschprämie gewährt.
3 Kombination einer Solarthermieanlage-, Biomasse- und/oder Wärmepumpenanlage.
4 Im Neubau als Errichtung einer Biomasseanlage inkl. Sekundärbauteil.
5 Renewable Ready: Installiert wird eine Gasbrennwertheizung mit Speicher und Steuerungs- und Regelungstechnik für die spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers.
6 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inkl. erneuerbarer Wärmeerzeuger.
7 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, ohne den später zu errichtenden erneuerbaren Wärmeerzeuger.
Stand: | 21. Januar 2020 |
Quelle: | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Dokument zum Download |